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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Dell’mour KG, im Folgenden kurz Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen

Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z. B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z. B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zugrunde, auch wenn auf diese nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen

Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.

Zusatzvereinbarungen

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, vor und nach Vertragsabschluss, bedürfen der Schriftform, auch das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile des Auftraggebers

Vorgaben des Auftraggebers gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn sie in das Angebot integriert oder ausdrücklich akzeptiert wurden. Rechtsgestaltende Elemente (AGB/Klauseln) des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie mit einem Zusatzvermerk von Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen angenommen werden.

Unwirksamkeit & Widersprüche

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame im Sinne des wirtschaftlichen Zwecks ersetzt. Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge: Angebot, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, AGB. Bei Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen und dem Auftraggeber gehen unsere Regelungen vor.

Vertragsabschluss

Angebot

Angebote von Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme, z. B. Auftragsbestätigung oder erkennbares Tätigwerden, zustande.

Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten

Erfüllungsort ist der Sitz von Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen. Leistungsumfang ergibt sich aus allen Vertragsbestandteilen. Der Auftraggeber muss erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringen und hält dafür alle Schäden und Mehraufwände schadlos.

Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen kann Teillieferungen vornehmen, Fremdleistungen vergeben und fachgerechte Ausführung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erbringen.

Termine und Fristen

Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn ausdrücklich anders gekennzeichnet. Unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen entsprechend; darüber wird schriftlich informiert.

Entgelt

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz in Euro inkl. gesetzlicher USt. Zusatzleistungen werden zusätzlich vergütet.

Abrechnungsmodus & Kostenvorschuss

Teilzahlungen bei Auftragserteilung, Projektabschluss oder Zwischenzielen. In bestimmten Fällen sind Kostenvorschüsse vor Beginn fällig.

Preisanpassung

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit oder automatischer Verlängerung jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex, Schwankungen nach unten bleiben unberücksichtigt. Anpassung auch bei Kostensteigerungen 3%

Ungerechtfertigter Rücktritt

Bei Rücktritt ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden gebührt trotzdem das Honorar. Ersparnisse werden angerechnet.

Zahlung

Rechnungen sind ab Rechnungsdatum fällig; Online-Geschäfte bei Auftragserteilung. Weitere Zahlungsarten zulässig; Belastung erfolgt bei Bezahlung.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt Eigentumsvorbehalt bei Verband der Österreichischen Reitpädagog*innen & Reittherapeut*innen. Veräußerungsgewinne werden an uns abgetreten.

Zurückbehaltung, Aufrechnung

Aufrechnung und Zurückbehaltung durch Auftraggeber ausgeschlossen, außer unsere Forderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Haftung

Werkvertrag

Im klassischen Werkvertrag Haftung für Zielerreichung. Eingriffe des Auftraggebers führen zur Haftung für Mehraufwand.

Gefahrenübergang & Garantie

Gefahr geht bei Übergabe an Beförderer über. Garantieansprüche gegen Dritte direkt geltend machen; eigene Garantien sechs Monate ab Kenntnis des Mangels.

Gewährleistung & Haftungsausschluss

Es gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Konsumenten. Schadenersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer Verletzung wesentlicher Pflichten.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht in 8230 Hartberg. Vertrags-ÖNORMEN gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.